Ratgeber

Brandschutz im Mehrfamilienhaus: was Verwalter prüfen

Freie Rettungswege, Brandschutztüren, Kellerabtrennungen und Löschmittel: die wiederkehrenden Kontrollpunkte der laufenden Verwaltung.

Heller Treppenhausflur mit freiem Rettungsweg und Feuerlöscher an der Wand
Mit KI erzeugt

Brandschutz im Wohngebäude ist zu neunzig Prozent eine Frage der Ordnung. Die baulichen Anforderungen sind beim Bau erfüllt worden; was im Betrieb schiefgeht, sind zugestellte Wege, aufgekeilte Türen und Lager im Keller. Genau das gehört in die wiederkehrende Kontrolle der Verwaltung.

Der Grundgedanke: zwei Rettungswege

Jede Nutzungseinheit braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste ist das Treppenhaus, der zweite in Wohngebäuden regelmäßig eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle — ein Fenster oder ein Balkon. Aus diesem einfachen Grundsatz folgt fast alles Weitere.

Wird der erste Weg blockiert oder verraucht, hängt alles am zweiten. Deshalb ist die Zugänglichkeit der Aufstellflächen für die Feuerwehr ebenso wichtig wie das freie Treppenhaus: Dauerhaft geparkte Fahrzeuge auf einer gekennzeichneten Aufstellfläche sind kein Kavaliersdelikt.

Das Treppenhaus muss frei bleiben

Im Treppenhaus haben keine brennbaren Gegenstände etwas verloren, und die nutzbare Breite darf nicht eingeengt werden. Typische Streitfälle sind Schuhregale, Garderoben, Kinderwagen, Fahrräder, Altpapier und Möbelstücke „bis zum Sperrmüll".

Vorgehen, das sich bewährt hat: eine klare Regelung in der Hausordnung, ein Aushang mit sachlicher Begründung, ein Kontrollgang mit Foto, danach eine schriftliche Aufforderung mit Frist an den betreffenden Mieter. Wer diesen Weg dokumentiert, kann später belegen, dass er nicht geduldet hat.

Brandschutztüren und Abschlüsse

Türen zu Keller, Dachboden und Tiefgarage sowie Wohnungsabschlusstüren haben brandschutztechnische Aufgaben. Sie wirken nur, wenn sie geschlossen sind und der Schließmechanismus funktioniert. Zu kontrollieren sind:

  • Schließt die Tür selbsttätig vollständig, ohne Nachhelfen?
  • Ist der Türschließer eingestellt und unbeschädigt?
  • Sind Keile, Haken oder Schnüre angebracht, die das Schließen verhindern?
  • Sind Dichtungen und Türblatt unbeschädigt?
  • Ist die Tür nachträglich beschädigt oder durchbohrt worden?

Keller, Dachboden, Abstellräume

Kellergänge sind Rettungswege und keine Lagerflächen. Gelagert wird in den abgetrennten Verschlägen, nicht auf dem Gang. Besonders kritisch sind brennbare Flüssigkeiten, Gasflaschen, große Papiermengen und Reifen. Auf dem Dachboden gilt dasselbe, verschärft durch die Nähe zum Dachstuhl.

Neu hinzugekommen ist das Laden von Akkus. Elektrofahrräder und deren Ladegeräte sollten nicht unbeaufsichtigt in Fluchtwegen geladen werden. Eine ausdrückliche Regelung in der Hausordnung schafft Klarheit und ist im Schadensfall belastbarer als ein Hinweis im Nachhinein.

Feuerlöscher und Löschmittel

In reinen Wohngebäuden sind Feuerlöscher häufig nicht vorgeschrieben; Pflichten können sich aus besonderen Nutzungen ergeben, etwa in Tiefgaragen oder bei gewerblichen Einheiten im Haus. Wer freiwillig Löscher aufstellt, übernimmt damit aber die Pflicht, sie funktionsfähig zu halten: Ein nicht geprüfter Löscher ist schlechter als keiner, weil sich jemand auf ihn verlässt.

Üblich ist eine Prüfung im Abstand von zwei Jahren durch einen Sachkundigen, mit Prüfplakette und Prüfnachweis. Der Standort sollte gekennzeichnet und frei zugänglich sein.

Wiederkehrende Kontrolle in der Verwaltung

Machen Sie daraus einen festen Rundgang, zwei- bis viermal im Jahr, mit einer immer gleichen Liste:

  • Treppenhaus und Kellergänge frei?
  • Brandschutztüren schließen selbsttätig, keine Keile?
  • Rettungswegkennzeichnung und Beleuchtung in Ordnung?
  • Feuerlöscher vorhanden, geprüft, zugänglich?
  • Aufstellflächen der Feuerwehr frei?
  • Kellerverschläge ordentlich, keine Lagerung im Gang?

Jeder Rundgang wird mit Datum und Ergebnis festgehalten, Auffälligkeiten mit Foto. Der Aufwand liegt bei zwanzig Minuten je Objekt und ist die wirksamste Einzelmaßnahme im gesamten Brandschutz.

Umsetzung im SPro Manager

Der Rundgang wird als wiederkehrender Termin am Objekt geführt. Feststellungen lassen sich mit Foto beim Objekt ablegen, sodass der Verlauf über die Jahre nachvollziehbar bleibt.

Aus einer Feststellung wird direkt ein Schreiben an den betreffenden Mieter — mit Frist und Nachweis des Versands. Prüfnachweise für Feuerlöscher und Feststellanlagen liegen ebenfalls beim Objekt, mit dem nächsten Fälligkeitsdatum als Termin.

Häufige Fragen

Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Das Treppenhaus ist der erste Rettungsweg und muss in seiner nutzbaren Breite frei bleiben. Ob ein einzelner Kinderwagen zulässig ist, hängt von der Breite des Treppenhauses und den örtlichen Vorgaben ab. Sichere Regel: Nichts, was brennen kann oder den Weg einengt, gehört dauerhaft ins Treppenhaus.

Muss ich Feuerlöscher im Haus vorhalten?

Für reine Wohngebäude schreibt die Landesbauordnung Feuerlöscher in der Regel nicht allgemein vor; Pflichten können sich aus besonderen Nutzungen ergeben, etwa in Tiefgaragen oder bei gewerblichen Einheiten. Wo Löscher vorhanden sind, müssen sie regelmäßig geprüft werden — üblich ist ein Abstand von zwei Jahren.

Wer haftet, wenn ein Rettungsweg zugestellt war?

Kommt es zum Schaden, steht die Frage im Raum, ob der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Wer Abstellungen duldet und nicht abmahnt, trägt ein erhebliches Risiko. Dokumentierte Kontrollgänge und Abmahnungen sind der Gegenbeweis.

Dürfen Brandschutztüren offenstehen?

Nein, nicht dauerhaft mit Keil oder Haken. Eine Brandschutztür wirkt nur geschlossen. Wird ein Offenhalten gebraucht, ist eine zugelassene Feststellanlage nötig, die bei Rauch automatisch schließt.

Was gilt für Elektro-Fahrräder und Ladegeräte im Keller?

Akkubrände sind ein wachsendes Risiko. Regeln Sie in der Hausordnung, wo geladen werden darf, und halten Sie Fluchtwege frei von Ladestellen. Eine ausdrückliche Regelung ist besser als eine stillschweigende Duldung.

Sind Brandschutzkosten umlagefähig?

Die Prüfung von Feuerlöschern und ähnlichen Einrichtungen wird verbreitet als sonstige Betriebskosten umgelegt — dafür muss diese Position im Mietvertrag vereinbart sein. Bauliche Maßnahmen und Nachrüstungen sind dagegen Investitionen.

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