Häufige Fragen
Was Vermieter vor dem Start wissen wollen
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — zu Einstieg und Umfang, zur Abrechnung und zu den rechtlichen Grenzen der digitalen Verwaltung.

Einstieg und Umfang
Für wen ist der SPro Manager gedacht?
Für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen, die ihre Objekte selbst betreuen. Bis zu 2 Einheiten sind dauerhaft kostenlos; darüber hinaus wächst der Umfang mit der Zahl der Einheiten.
Brauche ich eine Installation?
Nein. Der SPro Manager läuft im Browser, auf dem Rechner ebenso wie auf dem Telefon. Es gibt nichts einzurichten und nichts zu aktualisieren.
Kann ich meine bisherigen Daten übernehmen?
Ja. Objekte, Einheiten, Mieter und Verträge lassen sich anlegen und aus vorhandenen Listen übertragen. Wer aus einer Tabelle kommt, beginnt sinnvollerweise mit einem Objekt und ergänzt die übrigen nach und nach.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich aufhöre?
Ihre Daten gehören Ihnen. Sie können sie jederzeit als Datei herunterladen und das Konto löschen lassen. Nach der Löschung bleiben nur die Unterlagen erhalten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Abrechnung und Zahlungen
Erstellt die Software die Nebenkostenabrechnung vollständig?
Sie rechnet, verteilt und formatiert. Die Kosten und Verbräuche geben Sie ein oder übernehmen sie aus Belegen. Das Ergebnis ist eine formell aufgebaute Abrechnung mit Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil und Vorauszahlungen — die inhaltliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Welche Verteilerschlüssel sind möglich?
Wohnfläche, Personenzahl, Einheiten und Verbrauch. Bei Heiz- und Warmwasserkosten wird die Vorgabe der Heizkostenverordnung berücksichtigt, dass ein wesentlicher Teil verbrauchsabhängig abzurechnen ist.
Erkennt das Programm Mietrückstände?
Ja. Die Mieteingänge werden den Verträgen zugeordnet; offene Beträge bleiben als Rückstand sichtbar, mit Historie je Monat. Daraus lässt sich eine Mahnung erzeugen.
Recht, Unterschrift und Datenschutz
Ist eine digitale Unterschrift rechtlich zulässig?
Für Erklärungen in Textform, etwa eine Mieterhöhung nach § 558a BGB oder eine Betriebskostenabrechnung, genügt der digitale Weg. Wo das Gesetz Schriftform verlangt — bei der Kündigung von Wohnraum nach § 568 BGB oder bei befristeten Verträgen nach § 550 BGB — ersetzt nur eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift.
Wie wird eine Unterschrift nachgewiesen?
Über die Protokollierung: Zeitpunkt, Empfänger des Bestätigungscodes, Ort der Unterschrift und der unveränderte Dokumentenstand werden festgehalten. Je lückenloser diese Kette, desto belastbarer ist die Unterschrift im Streitfall.
Wo liegen die Daten?
Auf Servern in Deutschland. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und keine Werbenetzwerke eingebunden. Die Reichweitenmessung läuft nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
Ersetzt die Software eine Rechtsberatung?
Nein. Die Ratgeberbeiträge und die Vorlagen geben den allgemeinen Stand wieder. Bei Streit über eine Abrechnung, eine Kündigung oder einen Vertrag lassen Sie den konkreten Fall bitte anwaltlich prüfen.
Ausführlich nachlesen
Zu den meisten dieser Fragen gibt es einen eigenen Beitrag mit Fristen, Normen und dem konkreten Vorgehen.
- Nebenkostenabrechnung erstellen: Anleitung für Vermieter
- Mieteingänge prüfen: Zahlungen zuordnen und Rückstände erkennen
- Verteilerschlüssel wählen und ändern
- Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung
- Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist bei Nebenkosten
- Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung
- Betriebskostenvorauszahlung anpassen
- Leerstand in der Betriebskostenabrechnung
In zwei Minuten eingerichtet
Legen Sie Ihre Verwaltung an, tragen Sie das erste Objekt ein und rechnen Sie ab. Bis zu zwei Einheiten bleiben dauerhaft kostenlos.