Wartungsverträge sind unspektakulär und entscheiden trotzdem darüber, ob eine Verwaltung ruhig läuft. Wer sie sauber führt, hat drei Dinge im Griff: die Betriebssicherheit, die Nachweise für den Ernstfall und eine Abrechnung, die einer Prüfung standhält.
Welche Verträge ein Wohnhaus braucht
Je nach Ausstattung kommen zusammen:
- Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Aufzug, getrennt von der Prüfung durch die Überwachungsstelle
- Lüftungsanlagen und Dunstabzug in Sammelanlagen
- Rauchwarnmelder, sofern der Vermieter die Betriebsbereitschaft übernimmt
- Tore und Schranken der Tiefgarage
- Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher, Feststellanlagen, Rauchabzug
- Trinkwasseranlage, einschließlich Beprobung
- Außenanlagen: Gartenpflege, Winterdienst, Baumkontrolle
Legen Sie zu jedem Objekt eine einfache Liste an, in der zu jeder Anlage der zuständige Betrieb, der Leistungsumfang und die nächste Fälligkeit steht. Diese Liste ist die Grundlage aller weiteren Ordnung.
Leistungsumfang sauber abgrenzen
Der häufigste Ärger entsteht nicht an der Leistung, sondern an der Erwartung. Klären Sie im Vertrag:
- Welche Arbeiten sind enthalten, welche werden gesondert berechnet?
- Wie viele Wartungen pro Jahr, zu welchen Zeiten?
- Sind Verschleißteile enthalten, und bis zu welchem Wert?
- Wie sind Anfahrt und Wegezeit geregelt?
- Welche Reaktionszeit gilt bei einer Störung, auch außerhalb der Geschäftszeiten?
- Gibt es eine Notdienstnummer, und was kostet ein Notdiensteinsatz?
Wartung und Instandsetzung trennen
Für die Betriebskostenabrechnung ist das der entscheidende Punkt. Wartung ist umlagefähig, Instandsetzung nicht. Eine Rechnung, die beides in einer Pauschale zusammenfasst, führt dazu, dass die Position insgesamt angreifbar wird.
Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung
Übliche Verträge laufen ein bis zwei Jahre und verlängern sich stillschweigend. Der kritische Termin ist nicht das Vertragsende, sondern der letzte Tag, an dem gekündigt werden kann. Genau dieses Datum gehört in die Terminübersicht, mit Vorlauf von einigen Wochen.
Prüfen Sie außerdem die Preisanpassungsklausel. Sie sollte nennen, woran sich eine Anpassung bemisst und in welchen Abständen sie möglich ist. Kommt eine Erhöhung ohne solche Grundlage, ist Widerspruch angebracht.
Fristen überwachen statt erinnert werden
Viele Betriebe melden sich von selbst, wenn eine Wartung fällig ist. Verlassen Sie sich nicht darauf. Wechselt die Sachbearbeitung, verschwindet die Erinnerung, und niemand merkt es — bis eine Prüfung ansteht oder etwas ausfällt.
Führen Sie deshalb eine eigene Fristenreihe je Objekt: Wartungstermine, Prüftermine der Überwachungsstelle, Beprobungen, Kündigungsfristen. Das ist eine überschaubare Liste, die einmal aufgebaut wird und danach jahrelang trägt.
Nachweise, die Sie einfordern sollten
- Wartungsprotokoll je Termin mit Datum, Person, Arbeiten, Messwerten, Mängeln
- Rechnung mit getrennter Ausweisung von Wartung und Instandsetzung
- bei sicherheitsrelevanten Anlagen: Bestätigung der Betriebssicherheit
- Nachweis der Fachkunde, wenn ein neuer Betrieb beauftragt wird
Fehlt ein Protokoll, fordern Sie es an, bevor die Rechnung bezahlt wird. Danach ist es erfahrungsgemäß schwierig.
Umsetzung im SPro Manager
Jede Anlage hängt am Objekt, mit Wartungsbetrieb, Leistungsumfang und nächster Fälligkeit. Wartungstermine und Kündigungsfristen stehen als getrennte Termine mit eigener Erinnerung — die Kündigungsfrist ist bewusst ein eigener Eintrag, weil sie erfahrungsgemäß zuerst übersehen wird.
Protokolle und Verträge liegen beim Objekt und sind bei der Abrechnung sofort greifbar. Für die Umlage sind Wartung und Instandsetzung als getrennte Kostenarten angelegt, sodass die Trennung in der Abrechnung automatisch eingehalten wird.
